2. Eventualiter seien die Beklagten zu verpflichten, die bereits vorhandene Palisadenwand durch eine massive Stützmauer zu ersetzen, welche genügende Sicherheit gegen Abrutschungen bietet. 3. Unter vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kos- ten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten.“ Beklagtisches Rechtsbegehren „1. Die Klage sei vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter vermittleramtlicher, gerichtlicher und aussergerichtlicher Kos- ten- und Entschädigungsfolge zuzüglich Mehrwertsteuer zu Lasten der Klägerschaft.“ Widerklagebegehren