B. Am 26. Januar 2001 machten A. und B. Y. beim Kreispräsidenten Oberengadin als Vermittler gegen die Stockwerkeigentümer Z. eine Klage anhängig, die auf Beseitigung der ihrer Meinung nach unzulässigen Einwirkungen in ihr Eigentum gerichtet ist. Laut dem Leitschein vom 16. August 2001 hatten die Parteien an der Sühneverhandlung vom 6. April 2001 die folgenden Anträge gestellt: Klägerisches Rechtsbegehren