die gesetzliche Aufzählung. Die vom Bauherr und Mieter der Stockwerkeigentumseinheiten Nr. 53'242 und 54'069 angebrachten Lüftungsöffnungen, das Verlegen des Zuund Abluftrohrs und die Montage des Lüftungskastens betreffen nicht nur die Aussenfassade auf der südwestlichen Seite des Gebäudes, sondern auch die Umfas- 16