chen, Singen oder Grölen Lärm erzeugen, durch den schlafende Anwohner in ihrer Nachtruhe gestört werden. Dies trifft auch auf die durch laute Musik im Lokal erzeugten Bassgeräusche zu, welche Bewohnern darüberliegender Stockwerkeinheiten den Schlaf rauben. Gerade in der Zeit zwischen Mitternacht und Morgengrauen wirken solche Immissionen auch auf nicht besonders empfindliche Personen besonders störend (PKG 1990 Nr. 5).