mehrmals rückten die Beamten aus und wiesen die Verantwortlichen an, die Musik leiser zu stellen (Pli Editionen Gemeindepolizei X.). Selbst Gäste des gegenüber dem R. gelegenen Hotels W. fühlten sich nachweislich durch die laute Musik und die lautstarke Unterhaltung von Gästen ausserhalb des Lokals in ihrer Nachtruhe beeinträchtigt. Die über einen Zeitraum von über zwei Jahren erfolgten Reklamationen vermitteln ein zuverlässiges Bild über Art und Intensität der erfolgten Belästigungen; ob sie als übermässig zu bezeichnen sind oder von den übrigen Stockwerkeigentümern und Bewohnern benachbarter Liegenschaften noch zu dulden sind, kann im vorliegenden Verfahren indes offenbleiben.