c) Gemäss Ziff. 1.1 der öffentlichen Urkunde “Bereinigung und Gesamtnachtrag” (KB 2; im Folgenden: Bereinigung) sowie Ziff. 6 des Reglements (KB 3) ist das R. ein Wohn- und Geschäftshaus. Während die Stockwerkeinheiten im 2. bis 5. Obergeschoss ausschliesslich Wohnzwecken sowie der Ausübung stiller und freier Berufe vorbehalten sind, stehen die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im 1. 12