II/B/2, Seite 3)und mittels Beweisantrag/Editionsbegehren beantragt hat, zu aktualisieren und die beiliegende Kopie des Grundbuchblattes mit dem am 18.07.1997/B.701 veränderten Grundstückbeschrieb von “Hotelbetrieb” in neu “Büro-/ Gewerberaum/ Wohnungen/ 1. Obergeschoss” zu den Editionsakten zu nehmen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.” Nach Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäss Art. 224 Abs. 2 ZPO erstattete der Berufungskläger die schriftliche Berufungsbegründung am 13. Mai 2003. Zur Begründung wurde insbesondere ausgeführt, die Einhaltung der Nacht- 6