"1. Es seien die Ziff. 1,2,4 und 5 des Dispositives des angefochtenen Urteils aufzuheben. 2. Es sei die Klage des Berufungsbeklagten C. abzuweisen. 3. Es sei das Pli Editionen Grundbuchamt X. betreffend der Eigentumsverhältnisse des Berufungsbeklagten C. im MFH “R.” auch für das HB-Blatt 53'244, das während des Verfahrens seit Klageinstanzierung veräussert wurde (gemäss Prozesseingabe S. 3 B/1.1. unbestritten), so wie dies der Streiteinberufene in seiner Vernehmlassung behauptet (Ziff. II/B/2, Seite 3)und