53'242 und 54'069 einen Bar- /Restaurationsbetrieb oder ähnliches zu führen bzw. führen zu lassen. Solches ist erst möglich, wenn die Zweckbestimmung dieser StWE im Verwaltungsreglement entsprechend abgeändert würde. 3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 5 4. Die Kosten des Kreises Davos in Höhe von Fr. 200.00 gehen zu einem Fünftel (= Fr. 40.00) zulasten des C. und zu vier Fünfteln (= Fr. 160.00) zulasten des A.. Die Kosten des Bezirksgerichts Prättigau/Davos, bestehend aus: