G. Mit Eingabe vom 14. Februar 2001 liess C. beim Bezirksgerichtspräsidium Prättigau/Davos ein weiteres Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen stellen mit dem Antrag, es seien in den Stockwerkeinheiten Nr. 53'244, 53'246, 53'251, 53'256 und 53'263 Lärmmessungen bezüglich Musiklärm und Lüftungsgeräuschen anzuordnen, wobei auch der Bezirksgerichtspräsident eingeladen werde, sich persönlich davon ein Bild zu machen. Gestützt auf diese Messungen und den persönlichen Eindruck des Vorgenannten sei anzuordnen, dass die Café- Bar täglich ab 20.00 Uhr oder nach richterlichem Ermessen zu schliessen sei und der Gesuchsgegner die Lärmimmissionen soweit einzudämmen habe, dass das in