richtspräsidium V. ein Gesuch um Erlass vorsorglicher Massnahmen stellen mit dem Begehren, es seien die Umbauarbeiten in den Stockwerkeinheiten Nr. 53'242 und 54'069 unverzüglich mittels superprovisorischer Verfügung einzustellen und dem Gesuchgsgegner unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB überdies zu verbieten, darin einen Restaurationsbetrieb zu führen beziehungsweise führen zu lassen. Sodann seien die an der Südwestseite des R. an der Aussenfassade angebrachten Zu- und Abluftrohre zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.