C. Am 24. November 2000 meldete C. die vorliegende Streitsache beim Vermittleramt des Kreises Davos an. Nach erfolglos. verlaufener Sühneverhandlung vom 17. Januar 2001 bezog der Kläger am 2. November 2001 den Leitschein. Mit Prozesseingabe vom 28. November 2001 machte er seine Klage beim Bezirksgericht Prättigau/Davos anhängig, mit den folgenden Rechtsbegehren: "1. Dem Beklagten sei unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB zu verbieten, in den StWE Nr. 53'242 und Nr. 54'069 einen Restaurationsbetrieb (“Café-Bar”) zu führen bzw. führen zu lassen.