B. Am 1. September 2000 wurde im Amtsblatt der Landschaft X. unter der Rubrik “Baupublikationen” ein Umbauprojekt betreffend die beiden unter lit. A hievor aufgeführten Stockwerkeinheiten an der P. veröffentlicht. Bauherr - und Mieter dieser Einheiten - war D.; das Bauprojekt umfasste den Umbau des bestehenden Ladenlokals in eine Café-Bar. Gegen dieses Baugesuch wurde in der Folge weder privatrechtliche noch öffentlichrechtliche Einsprache erhoben. Schliesslich erteilte die Baubehörde der Landschaft X. Gemeinde am 29. November 2000 die Bewilligung zur Ausführung des Bauvorhabens unter Vorbehalt der Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft R..