A. An der P. in X. befand sich das ehemalige Aparthotel R. Mit öffentlicher Urkunde vom 7. April 1997 erliessen die Stockwerkeigentümer eine “Bereinigung und Gesamtnachtrag”, wonach die Bewirtschaftungspflicht aufgehoben und das Aparthotel R. in das Wohn- und Geschäftshaus “R.” umgewandelt wurde. Gleichzeitig wurde an der ausserordentlichen Eigentümerversammlung ein Reglement für die Stockwerkeigentümergemeinschaft R. verfasst und zur Anmerkung im Grundbuch angemeldet. C. ist nach wie vor Eigentümer mehrer Stockwerkeinheiten des mehrstöckigen Gebäudes, welche er gewerbsmässig an Dritte vermietet.