folglich wettgeschlagen. 25 Demnach erkennt die Zivilkammer : 1. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen und das angefochtene Urteil wird aufgehoben. 2. Von der Bereitschaft von A., den in der Wohnung von I. B. durchgeschlagenen Nagel zu entfernen, wird Vormerk genommen. 3. Die Klage von I. B. wird teilweise gutgeheissen und A. wird verpflichtet, das neu erstellte Fenster (Westfassade) zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.