Wertquote von 133/1000 vertreten, die Mehrheit der Stockwerkeigentümer, welche zugleich auch die Mehrheit der Miteigentumsanteile besitzt, für die Bauarbeiten aus. Das nach Art. 647d Abs. 1 ZGB an einer Versammlung erforderliche qualifizierte Mehr wurde damit an der Stockwerkeigentümerversammlung vom 21. September 2001 erreicht. Dass im Protokoll dies nicht als eigentlicher formeller Beschluss festgehalten wurde, kann daran nichts ändern, weil aus dem Wortlaut des Protokolls unmissverständlich hervor geht, dass die Mehrheit der Stockwerkeigentümer beschloss, die durchgeführten Bauarbeiten zu akzeptieren.