Zirkularbeschluss - unabhängig von der gesetzlichen Kompetenzordnung - der Zustimmung sämtlicher Stockwerkeigentümer (PKG 1995 Nr. 18). Im Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft findet sich eine entsprechende Regelung. 15 So können Beschlüsse der Eigentümerversammlung auch auf dem Weg der schriftlichen Zustimmung zu einem gestellten Antrag gefasst werden, sofern nicht ein Eigentümer die mündliche Beratung verlangt (Art. 30 Abs. 1). Stimmen alle Stockwerkeigentümer vor dem Versammlungstage schriftlich den Anträgen zu, die in der Einladung zur Eigentümerversammlung aufgeführt sind, unterbleibt die Versammlung.