Wesentlich verbessert wurde aber vor allem die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung, welche mit dem weiteren Raum, der Dachlukarne, dem neuen Fenster und dem damit verbundenen Lichteinfall erheblich erhöht wurde. Mit dem Ausbau der Wohnung des Berufungsklägers ist zudem fraglos eine Wertsteigerung der Stockwerkeigentumseinheit verbunden. Diese führt im gleichen Umfang zu einer 14