647d ZGB). Die betreffenden Massnahmen bzw. die widerstreitenden Zuordnungskriterien sind in solchen Fällen am Kriterium von getätigten Investitionen und objektiver Verbesserung der Sache zu messen. Ist das Verhältnis zwischen der Investition und der Wertsteigerung günstig, das heisst sind beide Werte möglichst identisch, ist von einer nützlichen Baute auszugehen. Sind die Kosten der Arbeiten im Vergleich zur erreichten Steigerung hoch, ist eher von einer luxuriösen Massnahme auszugehen (Meier- 13