2. Die Kosten des Kreises Klosters von Fr. 132.00 gehen je hälftig zulasten des I. B. und des A.. Die Kosten des Bezirksgerichts Prättigau/Davos, bestehend aus - einer Gerichtsgebühr von Fr. 5'000.00 - Schreibgebühren von Fr. 460.00 - Barauslagen von Fr. 75.20 total somit von Fr. 5'535.20 gehen je hälftig (= je Fr. 2'767.60) zulasten des I. B. und des A.. Sie werden mit den geleisteten Kostenvorschüssen verrechnet. 3. Die ausseramtlichen Kosten werden wettgeschlagen. 4. (Rechtsmittelbelehrung). 5. (Mitteilung).“