C. A. liess mit Prozessantwort vom 12. März 2002 die Abweisung der Klage beantragen. Die Stellungnahme der Parteien auf die Aufforderung der Hausverwaltung hin habe eine Zustimmung von vier Stockwerkeigentümern mit einer Wertquote von 800/1000 ergeben. Das Baugesuch sei korrekt eingereicht und die Bewilligung erteilt worden. Einsprachen seien nicht eingegangen. Die Stockwerkeigentümerversammlung vom 21. September 2001 habe das gleiche Bild gezeigt. Der Kläger habe als einziger Eigentümer opponiert. Die 4