Im Frühling 2000 beabsichtigte A., eine Decke in seinen Wohnraum einzuziehen, eine Dachlukarne auf der südlichen Dachhälfte zu erstellen und ein Fenster in die Westfassade einzubauen. Die G. informierte mit Schreiben vom 13. März 2000 die Stockwerkeigentümer über das Vorhaben und bat diese, zum Umbauvorhaben Stellung zu nehmen. I. B. widersetzte sich mit Schreiben vom 22. März 2000 an die Verwaltung und vom 30. Mai 2000 an A. dem Umbauvorhaben infolge geltend gemachter übermässiger Einwirkungen auf sein Eigentum. Die Eigentümer E. und F. dagegen stimmten dem Vorhaben zu. Das Baugesuch wurde am 17. März 2000 publiziert.