A. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft „C.“, Parzelle Nr. 2904 des Grundbuchs der Gemeinde D., besteht aus fünf Stockwerkeigentumseinheiten. I. B. ist Alleineigentümer von Hauptbuchblatt-Nr. 51'077 mit einem Sonderrecht an der 4½-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss mit einer Wertquote von 200/1000. A. ist Eigentümer von Hauptbuchblatt-Nr. 51'076 mit einem Sonderrecht an der 3½- Zimmer-Wohnung mit einer Wertquote von 189/1000. Der Miteigentümer E. ist Eigentümer von zwei Wohnungen mit einer Wertquote von je 239/1000, während die Miteigentümer F. Eigentümer einer Wohnung mit einer Wertquote von 133/1000 sind. Die Verwaltung wird von der G. besorgt.