- dass daraus hervorgeht, dass die beauftragte Bank der Berufungsklägerin, die UBS AG, das entsprechende File am 30. April 2003, um 13.24 Uhr, mit Ausführungsdatum (Fälligkeitsdatum) 02. Mai 2003 angeliefert hat und die Gutschrift auf das Postcheckkonto des Kantonsgerichts von Graubünden auftragsgerecht am 02. Mai 2003 vorgenommen worden sei,