- dass das Bezirksgericht Prättigau/Davos mit Urteil vom 12. Dezember 2002, mitgeteilt am 21. Januar 2003, eine Klage von S. gegen T. R. und V. R. betreffend Testamentteilungültigkeit abgewiesen hat, - dass S. dagegen am 03. März 2003 zuhanden des Kantonsgerichts von Graubünden Berufung eingereicht hat, - dass mit Verfügung des Kantonsgerichtspräsidiums von Graubünden vom 25. März 2003 die Berufungsverhandlung auf den 19. Mai 2003 angesetzt und die Berufungsklägerin gleichzeitig aufgefordert wurde, bis zum 11. April 2003 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 10‘000.-- zu bezahlen,