Die Ausarbeitung dieses Vortrags erforderte sicher im Vergleich mit der Prozessantwort wesentlich mehr Zeit, doch erscheinen die erst im Berufungsverfahren erwähnten 61 Stunden, was für die gesamte Prozedur einer Arbeitszeit von rund anderthalb Wochen entspricht, doch erheblich übertrieben. Das Aktenmaterial hielt sich in Grenzen und der Tatsache, dass teilweise französischsprachige Dokumente zu bearbeiten waren und es sich um ein nicht ganz alltägliches Rechtsgebiet handelte, wurde dadurch sehr grosszügig Rechnung getragen, dass ein gegenüber dem seinerzeit gültigen normalen Stundenansatz von 200 Franken um 50 % erhöhter Ansatz von 300 Franken zur Anwendung gebracht wurde.