Der hauptsächliche Zeitaufwand des Rechtsvertreters der Beklagten bestand damit in der Vorbereitung der Hauptverhandlung, welcher im rund zwanzigseiten Plädoyer seinen Niederschlag fand. Die Ausarbeitung dieses Vortrags erforderte sicher im Vergleich mit der Prozessantwort wesentlich mehr Zeit, doch erscheinen die erst im Berufungsverfahren erwähnten 61 Stunden, was für die gesamte Prozedur einer Arbeitszeit von rund anderthalb Wochen entspricht, doch erheblich übertrieben.