sich der Aufwand in Grenzen hielt. Die materiellen Ausführungen in dieser Rechtsschrift erschöpfen sich denn auch tatsächlich in bescheidenen vier Seiten, welche im Wesentlichen in einer kurzen, sich vorwiegend auf in- und ausländische Urteile stützenden Zusammenfassung der weitgehend unbestrittenen Tatsachen besteht. 2