39 Abs. 2 ZPO vom Verfahren auszuschliessen und es ist über die Berufung auf Grund der schriftlichen Ausführungen des Vertreters der Konkursmasse A. X. vom 18. August 2003 zu entscheiden. Ein zusätzliches, nach erfolgter Urteilsberatung eingegangenes Schreiben Rechtsanwalt Dr. F.s vom 5. Oktober 2004 ist hingegen als verspätet aus dem Recht zu weisen.