B. Mit Urteil vom 11. Dezember 2001 wies das Bezirksgericht Maloja die Kollokationsklage vollumfänglich ab. Die Kosten des Bezirksgerichts von 12'500 Franken wurden der Klägerin auferlegt, welche zudem verpflichtet wurde, die Beklagte aussergerichtlich mit 15'000 Franken zu entschädigen. B. X. focht dieses Ur- 2