A. Die französischen Staatsangehörigen A. X., geboren 1915, und B. X., geboren 1923, verheirateten sich am 7. Januar 1950; ihrer Ehe entsprossen die drei Söhne E. X., C. X. und D. X.. Im Jahre 1990 wurde in Paris ein Ehescheidungsverfahren eingeleitet, in welchem am 13. Juni 1991 das Tribunal de Grande Instance auf Scheidung der Ehe erkannte und der Ehefrau im Sinne einer „prestation compensatoire“ eine monatliche Rente von 5'000 französischen Franken zusprach. Die Ehefrau focht dieses Urteil beim Cour d’Appel von Paris an.