C. Die Vincocave AG liess am 9. Dezember 2002 gegen das Urteil des Bezirksgerichts Maloja Berufung an das Kantonsgericht von Graubünden erklären und die folgenden Anträge stellen: „1. Ziffern 1 und 3 des Urteils des Bezirksgerichtes Maloja vom 12. November 2002 (Fall Nr. 12 / 02) seien wie folgt abzuändern: 1. Die Klage wird vollumfänglich abgewiesen. 3. Der Kläger wird verpflichtet, die Beklagte mit Fr. 3'607.80 ausseramtlich zu entschädigen. 2. Eventualiter sei die Sache zur Ergänzung der Akten und Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.