Das Bezirksgericht Maloja erwog im Wesentlichen, die C. AG habe D. fristlos entlassen mit der Begründung, dieser habe an einer Urkundenfälschung mitgewirkt, indem er eine Arbeitgeberbescheinigung für einen weiteren Mitarbeiter zuhanden der Arbeitslosenversicherung falsch ausgefüllt habe. Die Vorinstanz stellte fest, für einen Verdacht, das Formular könnte ordnungswidrig ausgefüllt worden sein, habe von Anfang an kein Anlass bestanden (ange- 3