A. Die C. AG stellte D. auf den 1. Juni 2002 als Administrations- und Lagermitarbeiter an. Mit Schreiben vom 15. August 2002 kündigte die C. AG das Arbeitsverhältnis auf Ende September 2002 und stellte D. per sofort von seiner Arbeit frei. Mit Schreiben vom 21. August 2002 löste die C. AG das Arbeitsverhältnis fristlos auf.