- dass die Erben Gérard und D. am 14. November 2003 beziehungsweise 1. März 2004 mitteilten, sie würden das Urteil des Bezirksgerichts Maloja vom 11. Dezember 2001 anerkennen und auf die Fortführung des eingeleiteten Berufungsverfahrens verzichten, - dass E. indessen am 18. November 2003 erklären liess, er wolle den Prozess weiterführen, - dass E. in der Folge zum Antrag von D., es sei das Berufungsverfahren abzuschreiben zur Stellungnahme aufgefordert wurde, er aber zweimal ausdrücklich auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichtete,