das Urteil des Bezirksgerichtes Maloja vom 11. Dezember 2001, mitgeteilt am 21. Dezember 2001, in Sachen der Berufungsklägerin beziehungsweise Berufungsklä- 2 ger gegen die Konkursmasse A., Beklagte und Berufungsbeklagte, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Hans Peter Beck, Via Tegiatscha 24, 7500 St. Moritz, betreffend Anfechtung Kollokationsplan, wird nach Einsichtnahme in die Berufung vom 8. Januar 2002, die vorinstanzlichen Akten, die vor Kantonsgericht von Graubünden produzierten Verfahrensakten sowie in Erwägung,