als normaler Stundenansatz gilt Fr. 200.--. Das Bezirksgericht Maloja hat vorliegend dem Kläger die zu Lasten der Prozessgegnerin zugesprochene Parteientschädigung zusätzlich um 25% gekürzt, weil er im Prozess aufgrund der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege durch einen unentgeltlichen Rechtsbeistand vertreten war. Wie das Bundesgericht in dem 10