Notwendig waren daher nichts anderes als eine 7-seitige Prozesseingabe, inklusive Deckblatt, wobei aus dem Ehescheidungsurteil des Bezirksgerichtes Maloja vom 20. Februar 1991 einiges übernommen werden konnte; hinzu kommt eine Stellungnahme von wenig mehr als zwei Seiten, inklusive Deckblatt. Für die Verfassung von diesen überaus kurzen und nicht besonders anspruchsvollen Rechtsschriften rechtfertigt es sich, 5,5 Stunden in Rechnung zu stellen, wobei darin zusätzlich eine Stunde für die Prüfung der Akten (insbesondere Prozessantwort mit Beilagen) eingeschlossen ist. Aus den Zeugeneinvernahmeprotokollen ist ersichtlich, dass der Rechtsvertreter an zwei Einvernahmen teilgenommen hat.