Der Aufwand für das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege umfasste lediglich das Ausfüllen eines standardisierten Formulars sowie die Einreichung von bereits vorhandenen Akten. Dafür kann nicht mehr als 0,75 Stunden in Rechnung gestellt werden. Wie bereits erwähnt, liegen dem vorliegenden Fall keine komplizierten Rechtsverhältnisse zugrunde. Das Prozessthema beschränkte sich auf die Abänderung der Unterhaltspflicht gemäss Scheidungsurteil. Notwendig waren daher nichts anderes als eine 7-seitige Prozesseingabe, inklusive Deckblatt, wobei aus dem Ehescheidungsurteil des Bezirksgerichtes Maloja vom 20. Februar 1991 einiges übernommen werden konnte;