Zu Beginn des Mandats findet in aller Regel eine Besprechung mit dem Klienten statt und werden die notwendigen Akten zusammengestellt. Dafür erscheint höchstens ein Zeitaufwand von 5 Stunden als angemessen, wobei 2 Stunden für die Besprechung und 3 Stunden für die Aktenproduktion inklusive deren Studium einzusetzen sind. Die Besprechung mit dem Mandanten ist unerlässlich; bei dieser Angelegenheit rechtfertigt sich jedoch nicht, mehr als 2 Stunden in Rechnung zu stellen; mussten sich die Ausführungen des Mandanten doch in der Darlegung seiner jetzigen finanziellen Situation erschöpfen. Bei den Akten liegen denn auch vor allem Steuererklärungen;