4. Zunächst zu erörtern ist, ob der vom klägerischen Rechtsvertreter angegebene Zeitaufwand angemessen war. Nach Prüfung der massgeblichen Akten und in Berücksichtigung der nicht sehr hohen Komplexität der Sache kommt das Kantonsgericht zum Schluss, dass der vom klägerischen Rechtsvertreter geltend gemachte Aufwand von 58,93 Stunden entschieden zu hoch ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der verrechnete normale Honoraransatz von Fr. 8