Das Bezirksgericht Maloja erachtete im vorliegend zu beurteilenden Fall den vom klägerischen Rechtsvertreter geltend gemachten Aufwand im Umfange von 58,93 Stunden als überhöht. Zudem wurden auch andere Korrekturen vorgenommen, da beide Parteien mit der Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege prozessierten. Einerseits wurde aus diesem Grund der Lohnansatz um einen Viertel gekürzt, andererseits wurden zusätzlich die weiteren Rechnungspositionen (Streitwertzuschlag, Spesen, MwSt) gestrichen. Nachfolgend gilt es somit zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht die Honorarnote auf Fr. 3'750.-- reduziert hat.