Das vorliegend beanstandete Urteil betrifft in der Hauptsache die Abänderung eines Scheidungsurteils. Der Streitwert beläuft sich auf über Fr. 8'000.--, da die Unterhaltsbeiträge kapitalisiert werden müssen, weshalb die Berufung das richtige Rechtsmittel darstellt, um gegen die Hauptsache und somit auch gegen den Entscheid über die ausseramtliche Entschädigung vorzugehen. Auf die im Übrigen frist- und formgerecht eingereichte Berufung ist deshalb einzutreten.