Im Übrigen sei es auch üblich, einen Streitwertzuschlag in Rechnung zu stellen. Schliesslich habe das Bezirksgericht die aufgelaufenen Spesen nicht berücksichtigt. Dabei handle es sich insbesondere um die Fahrspesen für die Fahrt nach Y. zur Einvernahme des beklagtisch beantragten Zeugen. Die Mehrwertsteuer über Honorar und Zuschlag sowie Spesen sei ebenfalls zu entschädigen.