Die Reduktion der geltend gemachten Entschädigung begründete das Bezirksgericht Maloja mit dem Umstand, dass beide Parteien unentgeltlich prozessierten, was zu einem um einen Viertel reduzierten Stundenansatz ohne Streitwertzuschlag führe. Zudem sprenge der klägerische Aufwand von 58 Stunden den Rahmen der notwendigen und damit zu entschädigenden Bemühungen, nachdem die Prozesseingabe nur sechs Seiten umfasse und das Massnahmeverfahren sich in bescheidenem Rahmen gehalten habe. Der notwendige Aufwand des Klägers sei deshalb auf insgesamt 25 Stunden festzusetzen.