4. (Rechtsmittelbelehrung). 5. (Mitteilung)“. Der klägerische Rechtsvertreter hatte anlässlich der Hauptverhandlung seine Honorarnote über Fr. 16'910.40 eingereicht, unter Geltendmachung eines Streitwertzuschlages von Fr. 3'500.--. Die Reduktion der geltend gemachten Entschädigung begründete das Bezirksgericht Maloja mit dem Umstand, dass beide Parteien unentgeltlich prozessierten, was zu einem um einen Viertel reduzierten Stundenansatz ohne Streitwertzuschlag führe.