B. Am 19. Juli 2001 erhob R. M. beim Vermittleramt des Kreises Oberengadin Klage auf Abänderung des genannten Ehescheidungsurteils. Anlässlich der Vermittlungsverhandlung vom 13. September 2001 beantragte S. M. die Abweisung der Klage. Nachdem die Sühneverhandlung erfolglos verlaufen war, wurde am 24. Januar 2002 der Leitschein ausgestellt. R. M. unterbreitete in der Folge am 29. Januar 2002 die Streitsache dem Bezirksgericht Maloja. Dabei wurden folgende Anträge gestellt: