A. R. M. und S. M. haben am 20. Oktober 1990 eine Ehescheidungskonvention abgeschlossen. Mit Urteil vom 20. Februar 1991 verpflichtete das Bezirks- 2 gericht Maloja gestützt auf diese Konvention R. M. zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von Fr. 1'000.-- bis zum Erreichen seines 65. Altersjahres sowie anschliessend von monatlich Fr. 500.-- bis zum Tode von S. M..