Er hat sich wohl in bezug auf das Ziel des gemeinsamen Spitalplatzes Chur unter einem Dach öffentlich wiederholt und sehr bestimmt, in Bezug auf das rechtliche Einzelschicksal des Spital Z.s jedoch nicht zu bestimmt, im Sinne einer unumstösslichen Selbstbindung, geäussert. Die klaren und wiederholten Stellungnahmen zu Gunsten des Umsetzungskonzepts waren zum einen durch die Brisanz des Projekts bedingt und mögen weiter auch darauf zurückzuführen sein, dass Regierungsrat Aliesch insofern eine Doppelrolle zukam, als er neben dem aus der Gesundheitsgesetzgebung hervorgehenden allgemeinen Auftrag auch die besonderen Interessen des Kantons als