Zum Nachweis beziehungsweise als Ursache für die Befangenheit machen die Berufungskläger im wesentlichen nur geltend, es sei gerichtsnotorisch, dass sich Regierungsrat Aliesch in der Öffentlichkeit seit längerer Zeit klar für den Spitalplatz Chur ausspreche. Insbesondere seine Verlautbarungen in der Presse im Anschluss an den hier angefochtenen Beschluss des Stiftungsrates vom 18. September 2002, es handle sich um einen "glasklaren Entscheid und Sieg der Vernunft" und stelle "einen Durchbruch in der Weiterentwicklung des Spitalplatz-Projekts dar", würden derart imperativ zur Umsetzung des neuen Spitalplatzkonzepts "im Schnellzugstempo" aufrufen, dass prak-